
Grundlsätzlich werden im 1. Gespräch mit den Kunden und deren Angehörigen die Pflegeeinstufung geklärt und die individuelle Pflegevorstellung bzw. Pflegebedarf festgelegt. Die Preise richten sich nach unserer Vereinbarung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Verordnung für die Behandlungspflege wird vom Arzt ausgestellt und von uns erbracht. Die Verordnung muss innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse zur Genehmigung und Kostenübernahme vorliegen.
Behandlungspflegemodul >>Bei weiteren Fragen rufen sie uns an.

